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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zahlungsverfahren, Lieferung
(1) Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug (Skonto, Rabatt usw.)
zu bezahlen.
(2) Nehmen Käufer und Verkäufer an einem SEPA Basis-
Lastschriftverfahren teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation
(Prenotification) zu Lastschriftbetrag und Fälligkeitstag dem Käufer
im Falle einer ersten oder einmaligen Lastschrift fünf Tage und
bei einer wiederkehrenden Lastschrift zwei Tage vor der Fälligkeit
zugeht.
(3) Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Es
fallen bei der Versendung sowohl im Inland als auch ins Ausland
Versandkosten an, die der Käufer ebenfalls zu tragen hat und die
den ausgehängten Frachtkostenbestimmungen entnommen werden
können. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die
Lieferung beim Käufer frei Bordsteinkante.


2. Gewährleistung
(1) Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter
Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
§§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung
zur Verfügung zu stellen.


3. Produktbeschaffenheit
Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften,
Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere
hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und
chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu
berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Strukturund
sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu
den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen
Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist
einzuholen.


4. Haftungsbeschränkung
(1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer
uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist
beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt
für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst
werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
(2) Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 4 Abs. 1 erfasst werden
und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht
werden, haftet der Verkäufer, soweit diese Fahrlässigkeit die
Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen
darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die
Haftung des Verkäufers auf die vertragstypischen vorhersehbaren
Schäden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


6. Individuelle Anfertigung
(1) Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung
eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer
erfolgt oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Käufers zugeschnitten sind („Individualfertigung“), gelten die
Bestimmungen dieses Paragraphen.
(2) Der Käufer wird den Verkäufer bei der
Erstellung der Individualfertigung unterstützen,
sofern Mitwirkungsleistungen des Käufers für die Erstellung
erforderlich sind (z. B. Maße, Farb- oder Materialwahl oder
Angaben zum Verwendungszweck oder Einbauort). Kommt der
Käufer seinen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der
Verkäufer nach einer angemessenen Fristsetzung berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, die dem Käufer obliegenden Handlungen
an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen oder die
Erfüllung zu verweigern, sofern der Verkäufer bei der Fristsetzung
auf diese Folge hingewiesen hat. Weiterführende Ansprüche des
Verkäufers im Falle des Verzuges des Käufers bleiben unberührt.
(3) Sofern der Käufer Entwürfe, Vorlagen oder Muster (zusammenfassend
„Entwürfe“) zur Spezifikation der Individualfertigung
überlässt, steht er dafür ein, dass der Verkäufer den Entwurf ohne
die Verletzung von Drittrechten (z. B. gewerbliche Schutzrechte)
zur Erstellung der Individualfertigung nutzen kann und die entstandene
Individualfertigung keine Drittrechte verletzt, die auf
den Entwurf zurückgehen. Hat der Verkäufer Zweifel an der Drittrechtsfreiheit
wird er den Käufer unverzüglich informieren.
(4) Die Gewährleistungsrechte des Käufers erstrecken sich nicht
auf Mängel an der Individualfertigung, die auf die Entwürfe
und/oder Konstruktionsangaben des Käufers zurückgehen, sofern
der Verkäufer im Vorab auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.
(5) Der Verkäufer behält sich vor, soweit erforderlich, sich mit den
örtlichen Gegebenheiten beim Käufer vertraut zu machen, bevor
er mit der Fertigung beginnt. Der Käufer wird dem Verkäufer
und/oder dessen Erfüllungsgehilfen den Zugang auf Anfrage ermöglichen.
(6) Verlangt der Käufer eine Änderung an der Individualfertigung,
unterbreitet der Verkäufer ein Nachtragsangebot, aus dem sich
ergibt, welche Kosten die Änderungswünsche des Käufers verursachen
und welche Auswirkungen sie auf die Erstellung und Fertigungszeit
haben werden. Nimmt der Käufer das Nachtragsangebot
an, ändert sich die Vergütung, Ausführung und Fertigungszeit im
dort genannten Umfang. Kommt keine Nachtragsvereinbarung
zwischen den Parteien zustande, wird der Verkäufer die Individualfertigung
entsprechend der (ursprünglichen) Vereinbarung
ausführen. Verzögerungen bei der Individualfertigung, die durch
das Änderungsverlangen des Käufers entstehen (z.B. durch die
Erstellung des Nachtragsangebotes), hat der Verkäufer nicht zu
vertreten. Die vereinbarten Fristen verlängern sich angemessen
zugunsten des Verkäufers unter Berücksichtigung der Dauer der
Prüfung und Abstimmung über das Änderungsverlangen des Käufers.
(7) Der Verkäufer ist berechtigt, (a) eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen und (b) die Planung und/oder Ausführung der
Individualfertigung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.


7. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur
Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender
Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Käufer als
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige
Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Käufers akzeptieren
wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung
nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.


Alfred Vogt GmbH & Co.KG
Bremer Heerstraße 83, 26135 Oldenburg
Tel. 0441-9258122
E-Mail: info@holzhandel-vogt.de